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Nutzungsbedingungen

Stand 17.04.2020
 
Mit der Nutzung des Schlüssels (oder dem Start der UDS Software as a service) erkennt der Anwender die folgenden Nutzungsbedingungen der Urbane Daten-Systeme GmbH (UDS) an.

§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand der Softwarenutzung ist das ausführbare Programm.
(2) Gegenstand der Softwarenutzung sind außerdem alle Dateien, die Benutzeranleitung und sonstiges Material, das mit dem unter Punkt 1 aufgeführten Programm im ursächlichen Zusammenhang steht.
(3) Die unter den Punkten 1 und 2 aufgeführten Komponenten sind in diesem Text zusammenfassend als "Software" bezeichnet.
(4) Der Vertrag ist zeitlich begrenzt. Die UDS berechtigt den Nutzungsnehmer zur Nutzung der Software. Dabei handelt es sich um eine „Software as a service“. Ist nichts anderes vereinbart erlischt die Berechtigung zur Nutzung mit Verlassen der Aplikation.
(5) Der Nutzungsnehmer erlangt durch den Kauf der Kredits das Recht an der Nutzung der Software, nicht jedoch deren Rechte selbst. Inhaber der Rechte bleibt ausschließlich die UDS GmbH. Sie behält sich insbesondere alle Veröffentlichung-, Vervielfältigung-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor.
(6) Die UDS behält sich die Vergabe des Nutzungsrechtes an der dem Anwender gelieferten Software bis zur vollständigen Bezahlung vor.
(7) Bei Zahlungsrückständen oder Zahlungsausfällen des Anwenders erlischt dessen Nutzungsrecht sowie alle verbleibenden Credits. Dieses gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag es sei denn, die UDS teilt dies dem Anwender ausdrücklich mit.
(8) Bei Verlust der Nutzungsrechte erlischt das Recht des Anwenders zur Weiterverwendung der Software.

 


§ 2 Urheberrecht
(1) Die Software ist Eigentum der UDS GmbH und ist durch Urheberrechtsgesetze, internationale Verträge, Patente und andere nationalen Rechtsvorschriften gegen Kopieren geschützt.
§ 3 Vervielfältigungsrechte und Ersatzkopien
(1) Der Anwender darf die genutzte Software nicht vervielfältigen.

 


§ 4 Nutzungen
(1) Grundsätzlich benötigt der Anwender einen Nutzungsschlüssel um die Software zu starten und zu nutzen.
(2) Mit Abschluss des Kaufvertrages und der damit verbundenen Beauftragung von UDS zur Berechnung des Gegenstandes erkennt der Nutzer den Warenübergang und damit die Übertragung der Kredits an UDS an.
(3) Eine Rückübertragung von Credits ist ausgeschlossen.
(4) Fehlbedienung der Software oder Irrtümer in der Nutzungsabsicht der Software führen nicht zu einer Rückbuchung von Credits.

 


§ 5 Weiterveräußerung
(1) Der Anwender darf die Software einschließlich des Benutzerhandbuches und des sonstigen Begleitmaterials nicht an Dritte veräußern oder verschenken. Besteht ein Restnutzungsrecht ist dieses nicht veräußer- oder verschenkbar. Bei Zuwiderhandlung ist UDS berechtigt Schadenersatz zu verlangen.

 
§ 6 Dekompilierung und Programmänderungen, kopieren von Softwarebestandteilen.
(1) Das Kopieren vom UDS Programmcode jeglicher Art ist untersagt. Dies umfasst auch HTML kodierte Websites.
(2) Das Verändern von UDS Programmcodes jeglicher Art ist untersagt, dies umfasst auch die HTML kodierten Websites.
(3) Die Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes in andere Codeformen (Dekompilierung, Deassemblierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) sind unzulässig.
(4) Die Entfernung des Kopierschutzes/Wasserzeichen ist unzulässig.
(5) Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der UDS - Softwareidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden.

 


§ 7 Gewährleistung
(1) UDS übernimmt die Gewährleistung für das funktionsfehlerfreie Laufen der Software entsprechend der im Tutorial aufgeführten Beispiele und Vorlagen. Die Gewährleistung selbst bezieht sich nur auf die erwähnten Beispiele und Vorlagen. Alle anderen vom Benutzer eingegebenen Daten und Werte unterliegen nicht unserer Verantwortung und Gewährleistung.

 


§ 8 Haftung
(1) Die in der Software enthaltenen Daten und die mit der Software durchgeführten Berechnungen erheben nicht den Anspruch auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit in jedem erdenklichen Fall. Unter keinen Umständen wird Haftung für Folgeschäden, Verluste oder entgangene Gewinne übernommen, die durch den Gebrauch, die Nichtverwendbarkeit, die Unrichtigkeit, Unvollständigkeit oder Ungenauigkeit der Software entstehen.
(2) Jede weitergehende Haftung von UDS für die Fehlerfreiheit der Software ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet UDS nicht dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen und Hardwarekombinationen zusammenarbeitet.

 


§ 9  Schriftform
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen, besondere, über die übliche Vertragsabwicklung hinausgehende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sonstige besondere Zusicherungen und Abmachungen dürfen von den Mitarbeitern der UDS nicht erklärt werden. Sie sind nur nach einer schriftlichen Bestätigung durch die UDS verbindlich.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt.